Winterdienst in Mainz: Das müssen Grundstückseigentümer beachten

Die Stadtreinigung Mainz befreit im Winter Straßen und einige Radwege von Schnee und Eis, abgestuft nach einer Prioritätenliste. Bürgersteige und Fußwege gehören nicht dazu, Ausnahme sind Flächen entlang städtischer Grundstücke. Nach der gültigen Straßenreinigungssatzung müssen private Grundstückseigentümer in Mainz selbst räumen und streuen, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.

Was ist zu räumen?

  • Die gesamte Länge des Grundstücks an allen Straßenfronten, die an den öffentlichen Verkehrsraum grenzen.
  • Auf dem Gehweg mindestens ein Streifen von 1,50 Metern Breite. Ist der Gehweg schmaler, gilt ein Streifen von mindestens 1 Meter.
  • In Straßen ohne Bürgersteig: bei einer Straßenbreite ab 5,50 Metern ein Streifen von 1,50 Metern entlang der Grundstücksgrenze, bei schmaleren Straßen mindestens 1 Meter.
  • Grenzen Parkplätze, Bankette, Pflanzgruppen oder ähnliche Einrichtungen an das Grundstück, ist ebenfalls ein Streifen von 1,50 Metern zu räumen.
  • Auch Zugänge zu Fußgängerüberwegen oder Haltestellen des Nahverkehrs vor dem Grundstück müssen frei sein.

Je nach Witterung und Schneefall muss mehrmals täglich geräumt und gestreut werden.

Wann ist zu räumen?

Schnee, der nachts gefallen ist, muss werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt sein. Die Pflicht gilt werktags von 7.00 bis 21.00 Uhr, sonn- und feiertags von 8.00 bis 20.00 Uhr.

Welches Streumittel?

In Mainz ist das Streuen von auftauenden Mitteln und Salzen auf öffentlichen Wegen verboten und gilt als Ordnungswidrigkeit (Straßenreinigungsgesetz § 7, Abs. 1). Erlaubt sind nur abstumpfende Mittel wie Lava, Sand, Splitt oder Granulat. Diese verhindern das Ausrutschen und können in der Regel nach dem Aufkehren wiederverwendet werden.

Weitere Fragen beantwortet die Abfallberatung der Stadt Mainz unter Telefon 12 34 56.

Quelle: Landeshauptstadt Mainz


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