Die Gemeinde Budenheim verkauft ein gemeindliches Baugrundstück in der Bertolt-Brecht-Straße 32–34 zusammen mit einer Stellplatzfläche. Das Baugrundstück (Flur 6 Nr. 618) ist 1.543 Quadratmeter groß, das zugehörige Stellplatzgrundstück (Flur 6 Nr. 609) 214 Quadratmeter. Der Grundbesitz ist erschlossen und sofort bebaubar.
Ablauf des Verfahrens
- Der Verkauf läuft als Bieterverfahren mit einem Mindestangebotspreis von 1.250.000 Euro.
- Bewerben können sich natürliche und juristische Personen.
- Bei gleich hohen Angeboten entscheidet der Gemeinderat anhand einer Matrix mit sozialen Kriterien.
- Angebote sind schriftlich einzureichen, vorzugsweise per E-Mail an info@budenheim.de. Alternativ geht es per Post an die Gemeindeverwaltung Budenheim, Fachbereich 1.1, Berliner Str. 3, 55257 Budenheim.
- Die Frist endet am 18. Dezember 2026.
- Der Gemeinderat soll im 1. Quartal 2027 über den Verkauf beschließen. Die notarielle Beurkundung ist zeitnah danach vorgesehen. Der Kaufpreis wird innerhalb eines Monats nach Rechtswirksamkeit des Notarvertrags erwartet.
Das Angebot soll Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Anschrift), die Angebotshöhe, Angaben zum Bieter und zu seinen Bauabsichten sowie einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis, etwa eine Bankbestätigung, enthalten.
Bebauung
Laut Bebauungsplan gilt ein allgemeines Wohngebiet mit einer maximalen Traufhöhe von 7,5 Metern und einer maximalen Firsthöhe von 10,5 Metern. Weitere Informationen zum Bebauungsplan stehen auf der Homepage der Gemeinde.
Kosten für den Käufer
- Im Preis enthalten sind die Kosten für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage. Der Endausbau im Baugebiet erfolgt voraussichtlich ab 2029.
- Ebenfalls enthalten sind Entgelte, die die Gemeinde bereits an die Gemeindewerke Budenheim (GwB) gezahlt hat: der Baukostenzuschuss für die Hauptwasserleitung und der Aufwendungsersatz für den Abwasseranschluss.
- Nicht enthalten sind die Kosten für den Hausstromanschluss. Den Antrag stellt der Käufer bei den GwB.
- Notar- und Gerichtsgebühren sowie die Grunderwerbsteuer (derzeit 5 Prozent des Kaufpreises) trägt der Käufer.
- Der Grundsteuermessbetrag für den unbebauten Grundbesitz beträgt 175,61 Euro. Bei einem Hebesatz von 500 v. H. (2026) ergibt das eine Jahresgrundsteuer von 878,05 Euro. Die Wertfeststellungserklärung nach Fertigstellung des Bauvorhabens gibt der Erwerber gegenüber dem Finanzamt ab.
Notarielle Klauseln
- Baupflicht: Der Käufer muss innerhalb eines halben Jahres nach Eigentumsumschreibung den Bauantrag stellen. Innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Baugenehmigung muss er gemäß Bebauungsplan mit den Arbeiten beginnen.
- Wiederkaufsrecht: Hält der Käufer die Baupflicht nicht ein, kann die Gemeinde das Grundstück zurückkaufen.
- Veräußerungsverbot: Innerhalb von fünf Jahren darf das Grundstück nicht weiterverkauft werden.
Ansprechpartner
- Zum Vergabeverfahren: Herr Diehl, Tel. 06139/299-147, kai.diehl@budenheim.de
- Zu Bauweise und Bebauungsplan (Bauamt): Herr Ritzert, Tel. 06139/299-125, david.ritzert@budenheim.de
- Zum Stromanschluss (GwB): Herr Strott, Tel. 06139/9306-154, ostrott@gemeindewerke-budenheim.de
Quelle: Gemeinde Budenheim