Der Gemeinderat Budenheim hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2026 den geprüften Jahresabschluss 2019 festgestellt. Außerdem erteilte er dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten Entlastung, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben. Grundlage ist § 114 der Gemeindeordnung.
Der Jahresabschluss 2019 samt Anhang und Rechenschaftsbericht liegt vom 16. bis 25. November 2026 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus:
Quelle: Gemeinde Budenheim
